Geschäftsordnung

 

  • 1 Bezeichnung, Ziele

 

(1)          Die Bezeichnung der Interessengemeinschaft lautet: „Interessengemeinschaft Petersberg“.

 

(2)          Ziel ist es die touristische Infrastruktur am Petersberg unter Erhaltung der Kulturlandschaft

                nachhaltig zu verbessern und dabei die besondere Bedeutung der Weinkultur

  1.  Hierbei soll in enger Abstimmung mit der Tourist Information Alzeyer Land,

                der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Alzey-Worms und der

                Rheinhessen-Touristik zusammengearbeitet werden.

 

  • 2 Mitgliedschaft

 

(1)          Gründungsmitglieder der IG Petersberg sind die Ortsgemeinden Bechtolsheim und

                Gau-Odernheim. Weitere Mitglieder können Vereine, Kirchengemeinden, Winzerbetriebe

                und Gewerbetreibende aus den beiden Ortsgemeinden Bechtolsheim und Gau-Odernheim

                Der Vorstand kann weitere Winzerbetriebe aus anderen Ortsgemeinden aufnehmen, wenn

                die Betriebe direkt am Petersberg gelegene Landflächen bewirtschaften.

 

(2)          Bei Anträgen zur Neuaufnahme entscheidet der Vorstand.

 

  • 3 Organisation

 

 (1)         Die Organe der Interessengemeinschaft sind:

                - Die Mitgliederversammlung

                - Der Vorstand

 

(2)          Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land berät die IG Petersberg und führt die 

                Verwaltungsgeschäfte.

 

  • 4 Mitgliederversammlung

 

(1)          Die Mitgliederversammlung sollte einmal im Jahr vom  Vorsitzenden einberufen werden.

 

(2)          Die Mitgliederversammlung ist bei einfacher Mehrheit beschlussfähig.

               

 Bei Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied 1 Stimme.

 

(3)          Die Mitgliederversammlung beschließt

                (a) mit einfacher Mehrheit

                               - die Wahl des Vorstandes

                               - die Entlastung des Vorstandes

 

                (b) mit 2/3-Mehrheit

                               - Änderungen der Geschäftsordnung

                               - den Ausschluss von Mitgliedern

 

 

 

 

  • 5 Vorstand

 

                Folgende Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre

                gewählt:

                - erste/r Vorsitzende/r

                - zwei stellvertretende Vorsitzende (je ein Stellvertreter aus Bechtolsheim und

                   Gau-Odernheim)

                - drei Beisitzer

                Weiterhin gehören dem Vorstand an:

                - je zwei Vertreter der Ortsgemeinden Bechtolsheim und Gau-Odernheim

                - ein Vertreter der Verbandsgemeinde Alzey-Land

 

  • 6 Inkrafttreten

 

                Die Geschäftsordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft und wurde am 4.4. 2014 durch einen Beschluss in der Mitgliederversammlung geändert.