- 1 Bezeichnung, Ziele
(1) Die Bezeichnung der Interessengemeinschaft lautet: „Interessengemeinschaft Petersberg“.
(2) Ziel ist es die touristische Infrastruktur am Petersberg unter Erhaltung der Kulturlandschaft
nachhaltig zu verbessern und dabei die besondere Bedeutung der Weinkultur
- Hierbei soll in enger Abstimmung mit der Tourist Information Alzeyer Land,
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Alzey-Worms und der
Rheinhessen-Touristik zusammengearbeitet werden.
- 2 Mitgliedschaft
(1) Gründungsmitglieder der IG Petersberg sind die Ortsgemeinden Bechtolsheim und
Gau-Odernheim. Weitere Mitglieder können Vereine, Kirchengemeinden, Winzerbetriebe
und Gewerbetreibende aus den beiden Ortsgemeinden Bechtolsheim und Gau-Odernheim
Der Vorstand kann weitere Winzerbetriebe aus anderen Ortsgemeinden aufnehmen, wenn
die Betriebe direkt am Petersberg gelegene Landflächen bewirtschaften.
(2) Bei Anträgen zur Neuaufnahme entscheidet der Vorstand.
- 3 Organisation
(1) Die Organe der Interessengemeinschaft sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
(2) Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land berät die IG Petersberg und führt die
Verwaltungsgeschäfte.
- 4 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung sollte einmal im Jahr vom Vorsitzenden einberufen werden.
(2) Die Mitgliederversammlung ist bei einfacher Mehrheit beschlussfähig.
Bei Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied 1 Stimme.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt
(a) mit einfacher Mehrheit
- die Wahl des Vorstandes
- die Entlastung des Vorstandes
(b) mit 2/3-Mehrheit
- Änderungen der Geschäftsordnung
- den Ausschluss von Mitgliedern
- 5 Vorstand
Folgende Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre
gewählt:
- erste/r Vorsitzende/r
- zwei stellvertretende Vorsitzende (je ein Stellvertreter aus Bechtolsheim und
Gau-Odernheim)
- drei Beisitzer
Weiterhin gehören dem Vorstand an:
- je zwei Vertreter der Ortsgemeinden Bechtolsheim und Gau-Odernheim
- ein Vertreter der Verbandsgemeinde Alzey-Land
- 6 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft und wurde am 4.4. 2014 durch einen Beschluss in der Mitgliederversammlung geändert.